Ab dem 20 Lebensjahr sollten Sie regelmäßig, in der Regel jährlich, vorsorgen.
Das bedeutet eine vaginale Spiegeleinstellung – also Beurteilung mit dem bloßen Auge – sowie
Gewinnung eines Abstrichs vom Gebärmutterhals und eine vag. Tastuntersuchung.
Beim
PAP-Abstrich werden die gewonnenen Zellen im Labor unter dem Mikroskop beurteilt.
Veränderte Zellen werden dabei wahrgenommen und der Umfang der Veränderung genau bewertet.
Beim
HPV-Test wird ermittelt, ob eine Patientin Trägerin der HP-Viren (Humane Papillom-Viren) ist.
Einige dieser Viren könnten die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs begünstigen.
Werden in einem der beiden Abstriche Veränderungen festgestellt, laden wir Sie ggf. zu einer
Kontrolluntersuchung ein oder verweisen Sie an eine Spezialsprechstunde (Dysplasie-Sprechstunde) zu
einer noch detaillierteren Beurteilung.
"Bitte sorgen Sie sich nicht, wenn wir Sie zu einer dieser zusätzlichen Untersuchungen einladen. Zumeist
hat dies zunächst Kontrollcharakter und noch keinen Krankheitswert. Dennoch sollte eine solche
Kontrolle nicht versäumt werden, um wirklich sicher zu gehen."
Ab dem 35. Lebensjahr haben Frauen alle 3 Jahre Anspruch auf den kombinierten PAP- und HPV-
Abstrich (Co-PAP). In den beiden dazwischen liegenden Jahren übernimmt die Krankenkasse nur die Vorsorge ohne Abstrich. Nutzen sie weiterhin die jährliche Vorsorge!
Besprechen Sie gerne mit uns, ob der Abstrich auch in diesen Jahren als IGEL-Leistung für Sie sinnvoll
ist.